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Das Onlinezugangsgesetz - das verrückte Haus? Ein Kommentar
Das Onlinezugangsgesetz - das verrückte Haus? Ein Kommentar

Gastkommentar

Onlinezugangsgesetz: Ein Bericht vom digitalen Nichts

von Thorsten Bullerdiek
31. August 2020
Es war einmal… Irgendwo im Nirgendwo sollte in Deutschland ein ungeheuer modernes Haus entstehen: das Haus der Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und nicht zuletzt die Ministerien in Bund und Ländern sollen dieses Haus nutzen können. Ein Haus, das passgenau für die Bedürfnisse von Berlin, Weimar, Bösel und Hamburg gebaut wird und in dem sich alle wohl fühlen. Geplant wurde es schon seit langem und am 18.08.2017 trat der Bauplan, das Onlinezugangsgesetz (OZG), für unser Digitalisierungshaus, manche sagen auch „das verrückte Haus“, in Kraft.

Ja, wie schnell die Zeit vergeht. Drei Jahre sind vergangen und man muss schon sehr genau hinsehen, um feststellen zu können, wann und wo etwas geschehen ist. Der Ausstoß an Papier, an Vorschriften, Niederschriften, Masterplänen, Pressemitteilungen und Grundsatzpapieren ist beachtlich. Aber keine Angst, bisher geschieht noch nichts. Zumindest nichts, was die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen oder die Kommunen bemerkt hätten. Der Bauplan jedoch legt fest, dass das Haus in der Vollausstattung mit knapp 600 Dienstleistungen zum 01.01.2023 fertig sein soll.

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