
Flüchtlinge in Arbeit bringen
Die Bürokratie hemmt die Integration der Flüchtlinge
In den ersten sechs Wochen des Programms wurden immerhin 739 Anträge gestellt, aber bis Anfang Oktober hatte noch keine einzige Maßnahme begonnen. Und das, obwohl sich alle einig sind, dass die Möglichkeiten grundsätzlich sehr gut und sinnvoll sind und die Integration fördern können. Denn das Besondere an dem Programm ist, dass die Flüchtlinge hier schon während des Verfahrens in Kontakt mit der örtlichen Gesellschaft, insbesondere aber der Arbeitswelt kommen können. Genau an dieser Stelle beginnt aber die Bürokratie: Denn die Maßnahmen für die Flüchtlinge müssen wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Ausgenommen sind zudem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer einschließlich der Personen mit Duldung. Die administrative Umsetzung ist zudem ein großes Problem für die Kommunen. Sie ist sehr aufwendig und führt zu einem deutlichen Verwaltungsmehraufwand. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erklärt zudem: Neue Strukturen mit drei Akteuren (Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Kommune, Maßnahmeträger) müssen aufgebaut werden. Sinnvoller wäre es gewesen, dass die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bisher zuständigen Gebietskörperschaften unmittelbar auch diese Maßnahmen durchführen. Die Absenkung der Aufwandsentschädigung auf 80 Cent ist nicht nachvollziehbar. Der vorgesehene Nachweis eines höheren Aufwandes erfordert einen zusätzlichen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Diese Hürden müssen dringend durch den Bund beseitigt werden.
Werben für das Programm muss weitergehen
Trotz des Mehraufwandes sind sich alle Akteure einig, dass das Programm für die Flüchtlinge fortgesetzt werden muss - möglichst mit Nachbesserungen bei der administrativen Umsetzung. So steht für das Programm im Jahr 2018 immerhin eine Summe von 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die gleiche Summe jeweils für die beiden Folgejahre 2019 und 2020.
Aus Sicht des DStGB sollten die FIM-Maßnahmen stärker genutzt werden, um die Geflüchteten schnellstmöglich in die Gesellschaft und in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integrieren zu können. Städte und Gemeinden berichten von durchaus guten Erfahrungen bei den schon bisherigen Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Die Flüchtlinge bekommen hierdurch eine Beschäftigung, der Tagesablauf ist geregelt und durch die Beschäftigung kommen die geflüchteten Menschen in Kontakt mit den Bürgern vor Ort. Hieran sollte durch die Inanspruchnahme der FIM-Maßnahmen angeknüpft werden.
Die Anträge können staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger stellen.