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  1. Kommunen müssen Knöllchen selbst schreiben
Parksünder müssen ihr Knöllchen von einem Mitarbeiter der Stadt oder der Polizei bekommen, Zeuge darf kein privater Dienstleister sein, so ein Urteil mit Folgen
Parksünder müssen ihr Knöllchen von einem Mitarbeiter der Stadt oder der Polizei bekommen, Zeuge darf kein privater Dienstleister sein, so ein Urteil mit Folgen
© 123rf

Urteil zu Falschparkern

Kommunen müssen Knöllchen selbst schreiben

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
21. Januar 2020
Private Dienstleister dürfen nicht im Namen einer Stadt oder Gemeinde Verwarngelder gegen Falschparker verhängen. Das ist in Kurzform das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Es bezieht sich zwar auf einen Fall aus Hessen, hat aber deutschlandweiten Charakter.

Knöllchen an Falschparker zu verteilen ist eine hoheitliche Aufgabe. So sieht es das Oberlandesgericht in Frankfurt. Geklagt hatte ein Autofahrer, gegen der der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot ein Bußgeld verhängt hatte. Es ging um 15 Euro. Vor dem Amtsgericht hatte der Mann gegen die Stadt bereits verloren. Denn die Stadt hatte einen Zeugen benannt. Genau diesen Zeugen hat nun aber das Oberlandesgericht nicht zugelassen.

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