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Laubbläser sind immer wieder Grund für Diskussionen in Kommunen
Laubbläser sind immer wieder Grund für Diskussionen in Kommunen
© 123rf

Streitigkeiten im Herbst

Laubbläser - welches Recht beim Thema Laub gilt

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
14. November 2022
Im Herbst wird es gerne mal lauter. Die Laubbläser sind unterwegs. Sowohl Kommunen benötigen sie, um den Blättern Herr zu werden. Aber in vielen Gemeinden wird die Pflicht zur Laubräumung auch auf die Anlieger umgewälzt. Und auch zu Baumfällungen gibt es immer wieder Diskussionen. Was im Herbst erlaubt ist und was nicht - ein Überblick!

Laubbläser können wahre Knattermaschinen sein. Zumindest, wenn Sie mit Benzin betrieben werden. Doch gerade Kommunen bemängeln immer wieder, dass die Elektrovarianten oft bei viel Laub nicht so effektiv sind und entweder das ganze Laub gar nicht zusammenkehren oder die Arbeit deutlich länger dauert. Die Rückkehr zu Rechen und Harke ist ohnehin keine Alternative. Die Bauhöfe könnten dem Laub so oft gar nicht mehr Herr werden. 

Laubbläser - die Rechtslage 

Laut Gesetz ist zunächst einmal die Stadt oder Gemeinde verantwortlich, überall dort zu räumen, wo eine Gefahr ist.

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