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  3. Bundesweit erstes Streckenradar muss abgeschaltet werden
Streckenradar
© Igor Marx/shutterstock

Bundesweit erstes Streckenradar muss abgeschaltet werden

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
12. März 2019
Es fehle die Rechtsgrundlage - so begründet der Richter des Verwaltungsgerichts Hannover seine Entscheidung. Das erste deutsche Streckenradar auf der B6 bei Laatzen muss nun vorerst abgeschaltet werden.

Anders als ein herkömmlicher Blitzer erfasst das Streckenradar die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf einer Straße nicht punktuell, sondern ermittelt das durchschnittliche Tempo über 2,2 Kilometer. Dazu werden die Kennzeichen aller vorbeifahrender Fahrzeuge am Anfang und am Ende des Abschnitts erfasst. Die Daten werden verschlüsselt und nur im Falle eines Verstoßes entschlüsselt und für einen Bußgeldbescheid verwendet. Das Streckenradar in Niedersachsen war mit dem Ziel aufgestellt worden, die Vergehen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke und somit die Unfallzahlen zu vermindern.

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