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  3. Wahlrecht für Auslandsdeutsche faktisch außer Kraft gesetzt
Nicht selten erreichen mich Briefe aus Deutschland erst nach zwei Wochen" - sagt ein Deutscher in Dänemark - und fühlt sich vom Wahlrecht bei der Bundestagswahl ausgeschlossen
Nicht selten erreichen mich Briefe aus Deutschland erst nach zwei Wochen" - sagt ein Deutscher in Dänemark - und fühlt sich vom Wahlrecht bei der Bundestagswahl ausgeschlossen
© 123rf

Bundestagswahlen

Wahlrecht für Auslandsdeutsche faktisch außer Kraft gesetzt

von Oliver Junk
Gastautor, Referent
29. Januar 2025
Kurz vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar stehen viele Auslandsdeutsche vor einem Problem: Sie können ihre Stimme nicht mehr rechtzeitig abgeben. Betroffene haben kaum einen Ausweg aus diesem Dilemma – selbst nicht per Gerichtsverfahren. Betroffen sind 3,5 Millionen Wahlberechtigte, von denen schon bei der letzten Wahl nur 3 Prozent von Ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben. Prof. Dr. Oliver Junk erläutert die Gründe in einem Positionspapier der "Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland" und zeigt Lösungswege auf.

Nicht selten erreichen mich Briefe aus Deutschland erst nach zwei Wochen" - sagt ein Deutscher in Dänemark - und fühlt sich vom Wahlrecht bei der Bundestagswahl ausgeschlossen. Denn sein zuständiges Wahlamt teilte ihm mit: Die Unterlagen könnten frühestens am 10. Februar, also 13 Tage vor der Wahl verschickt werden. Das reiche niemals, um sie pünktlich zurück zu schicken, berichtet er der Tageszeitung "Welt". Der Mann ist kein Einzelfall.

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