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Recht Aktuell: Ehrenbürger wider Willen? Unser Jurist klärt auf - wie mit posthumen Auszeichnungen umzugehen ist
Recht Aktuell: Ehrenbürger wider Willen? Unser Jurist klärt auf - wie mit posthumen Auszeichnungen umzugehen ist
© imago

Ehrenbürger wider Willen?

Recht Aktuell: Ehrenbürgerrecht - die posthume Auszeichnung

von Oliver Junk
Gastautor, Referent
16. Dezember 2024
Über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten ist gelegentlich in lokalen Tageszeitungen zu lesen. Geht es um die Aberkennung solcher in der Nazizeit erworbener Rechte, zeichnet sich eher das Wochenmagazin mit dem roten Rahmen durch eine Berichterstattung aus. Der Diskurs um die Möglichkeit der posthumen Verleihung von Ehrenbürgerrechten bzw. der Ehrenbürgerwürde bleibt zumeist juristischen Fachzeitschriften vorbehalten. KOMMUNAL klärt die Frage und bringt das Thema somit in die Breite!

Zu beantworten ist die Frage, ob die posthume Verleihung eines Ehrenbürgerrechts, ggf. durch Regelungen in der Hauptsatzung, rechtmäßig erfolgen kann.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Begriffe Ehrenbürgerrecht und Ehrenbürgerwürde synonym zu verwenden sind. Mit dem Begriff der Ehrenbürgerwürde wird sprachlich stärker verdeutlicht, dass mit der Verleihung keine besonderen Rechte verliehen werden. Bei dem Ehrenbürgerrecht - besser Ehrenbürgerwürde - handelt es sich um eine reine Ehrenbezeichnung.

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