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Freibäder in Gefahr?

20. November 2017
Fast alle städtischen Schwimmbäder machen Verluste, die der Gesetzgeber steuerlich anerkennt und die Verrechnung der Gewinne mit anderen Tätigkeiten ermöglicht. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn Trägervereine das Freibad betreiben. Für Freibäder wird die Luft damit enger, insbesondere wenn jetzt auch noch die EU-Kommission anklopft und prüft, ob der steuerliche Querverbund mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist.

Text: Marc Tepfer In der kommunalen Daseinsvorsorge ist der steuerliche Querverbund als Finanzierungskomponente nicht wegzudenken, sichert er doch die Teilnahme einer breiten Bevölkerung an öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Schon immer waren die Hallen- und Freibäder defizitär, weil sie nicht kostendeckend betrieben werden können. Würden höhere Eintrittspreise verlangt werden, stiegen die Verluste weiter, weil dann immer weniger Bürger die Bäder besuchen würden.

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