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Die Eckpunkte für das Jahressteuergesetz für Kommunen sind da - was bisher bekannt ist
Die Eckpunkte für das Jahressteuergesetz für Kommunen sind da - was bisher bekannt ist
© 123rf

Steuerrecht Aktuell

Jahressteuergesetz 2024: Das ist für Kommunen wichtig

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
27. Mai 2024
Nachdem das Wachstumschancengesetz mit einigen Querelen erst im März verabschiedet wurde, kursiert aktuell der (inoffizielle) Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024). Einige Gesetzesänderungen, insbesondere bei der Umsatzsteuer, betreffen auch die Kommunen und deren Umfeld. Die Neuregelungen werden – Stand heute – überwiegend zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG

Bereits für das Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft für Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts im neuen § 2b UStG neu geregelt und vom körperschaftsteuerlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ entkoppelt. KOMMUNAL hat mehrfach darüber berichtet: https://kommunal.de/umsatzsteuerpflicht-kommunen-verschoben.

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