Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • K+ Abo Bestellen
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Jubiläum
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Verbandsklagerecht für Tierschützer
Das neue Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen löst Empören bei den Bauern aus...

Verbandsklagerecht für Tierschützer

10. April 2017
Tierschützer und Landwirte diskutieren schon seit Jahren über Fragen der Tierhaltung. Nun wendet sich das Blatt - zugunsten der Tierschützer. Bestimmte Tierschutzorganisationen erhalten jetzt das Recht in die Tierhaltung einzugreifen. Befürchtet werden massenhafte Klagewellen... zurecht?

In Niedersachsen könnte die Stimmung nicht zwiegespaltener sein – während sich Tierschützer über erweiterte Klagerechte freuen, stöhnen die Landwirte genervt auf. In Zukunft dürfen Tierschutzorganisationen in Niedersachsen gegen die Haltung von Tieren in Ställen, Zoos oder Tierversuche klagen. Damit folgt Niedersachsen den anderen sieben Bundesländern, in denen es das Verbandsklagerecht bereits gibt:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Zwar darf nicht jede eingetragene Tierschutzorganisation Klage erheben, sondern muss zuvor vom Landwirtschaftsministerium anerkannt werden, einen Sitz in Niedersachsen haben oder wie der Naturschutzbund (Nabu) über Landesverbände verfügen und bereits seit fünf Jahren aktiv sein.

Weiterlesen mit und alle Vorteile genießen

Digital


72.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

EMPFEHLUNG

Print + Digital

+ 1 Webinar Ihrer Wahl


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

Print


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen


Gemeinde-Abo

unverbindliche Anfrage zu Sonderkonditionen

Angebot jetzt einholen


Sie haben schon ein Abo? Einloggen

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Weitere Gastbeiträge

  • Verschwiegenheitspflicht: Mann hält sich Hände vor den Mund
    Verschwiegenheitspflicht

    Aufsichtsrat: Was dürfen Bürgermeister verraten?

  • Künstliche Intelligenz in der Schule
    Für mehr Neugierde und Chancengleichheit

    KI gewinnbringend in der Schule einsetzen

  • Kultur vor Ort braucht Kümmerer aus der Politik
    Kommentar

    „Kulturkümmerer statt Demokratienachhilfekurse“

Lesen Sie auch...

  • Recht Aktuell

    Zensus als Fall für die Verfassungsrichter

    von Prof. Dr. Matthias Dombert
  • Extremismus-Diskussion

    Verbotsverfahren? Wann eine Kommune einen Bürgermeisterkandidaten ablehnen darf

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Verfassungsschutz-Gutachten

    AfD und Beamtenstatus: Wann wird’s für Staatsdiener gefährlich?

    von Kristina Gottschalk

Neuester Inhalt

  • Neue Mobilität

    Fahrrad-Parkhaus statt Auto-Parkplätze

    von Annette Lübbers
  • Bürokratie

    Fördermittel gestrichen: Minispielfeld wird zum Symbol

    von Gudrun Mallwitz
  • Diskussion um Kindergartenplätze

    Von der Knappheit zur Herausforderung: Wenn Kitas zu viel Platz haben

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • KOMMUNALBESCHAFFUNG
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp