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Kurtaxe
© shutterstock

Kommunales Unternehmen durch die Kurtaxe?

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
16. April 2019
Nicht jeder Aufwand für die touristische Infrastruktur berechtigt zum Vorsteuerabzug, was ein aktuelles Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg zeigt. Wann die öffentliche Hand zum Unternehmer wird, erläutert Steuerrechtsexperte Thomas Lachera.

Was so manchen Besucher ein Ärgernis ist, erfreut den Kämmerer. Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine Kommunalabgabe, die in aller Regel je entgeltlicher Übernachtung im Gemeindegebiet erhoben wird.  Mit der Erhebung einer Kurtaxe begründet die Gemeinde regelmäßig einen im Körperschaftsteuergesetz definierten Betrieb gewerblicher Art. Umsatzsteuerlich wird die Kurtaxe als steuerpflichtige Einnahme behandelt und aus den Aufwendungen in Zusammenhang mit Investitionen und dem Unterhalt des Kurbetriebes der Vorsteuerabzug geltend gemacht.

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